Quelle:
WKO / Die Friseure Steiermark
IHRE INNUNG INFORMIERT
Eine Serviceleistung Ihrer
Landesinnung Friseure
Die Landesinnung Friseure übermittelt Ihnen eine weitere Novelle der Covid-19-Lockerungs-Verordnung.
10 m2 Regelung abgeschafft
Es gibt keine Beschränkung mehr, wie viele Kundinnen und Kunden sich in einem Geschäftslokal aufhalten dürfen. Seit 1. Mai galt eine 10m²-Regelung für die Kundenbereiche von sämtlichen Geschäften und Dienstleistungsunternehmen, die nun abgeschafft wurde.
Weiterhin gelten die Regelungen für 1-Meter-Mindestabstand und MNS-Pflicht.
Die Bundesregierung hat viele unserer Vorschläge aufgenommen und neue generelle Regeln bekannt gegeben, die mit 15. Juni in Kraft treten werden.
Die allgemeinen Vorgaben im Überblick:
Wir möchten Sie dabei gerne unterstützten, indem wir Sie mit nützlichen Informationen versorgen. Wir haben für Sie einen eigenen Bereich aufgebaut, in dem Sie alle relevanten und aktuellen Informationen der WKO finden. Schauen Sie schon jetzt vorbei und sichern Sie sich erste Unterlagen!
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-wirtschaftskammer-als-anlaufstelle.html
https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html#heading_einschraenkungen
https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html#heading_Kompensation
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.857807&portal=oegkportal
https://www.wko.at/service/steuern/Ansuchen_um_Zahlungsaufschub.html
Corona-Kurzarbeit: Ablauf und Mustervereinbarungen